Prostitution ist in Deutschland legal, solange kein Zwang ausgeübt und nicht gegen eine Sperrbezirksverordnung verstoßen wird. Letzteres könnte einem Eckpunktepapier zufolge bald nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Im Zuge der Gesetzesreform soll auch das Schwarzfahren entkriminalisiert werden.
“Wir hatten ja viele Jahre in der Strafrechtspolitik nur eine Richtung: Schneller, höher, weiter”, sagt der Justizminister. Man habe sich dabei nie die Frage gestellt, welche alten Gesetze überhaupt noch nötig seien. Bei der Reform gehe es nun darum, dass “wir viele alte, überholte Regelungen aus dem Strafgesetzbuch entweder streichen oder überarbeiten werden”.
Grundsätzlich finde ich das Argument gut.
Ich habe aber den Verdacht, dass sich damit an der tatsächlichen Situation wenig ändert. Die Zuständigkeit für die Verfolgung verlagert sich von den überlasteten Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Landesjustiz auf überlastete Verwaltungsbehörden und damit örtlich unterschiedliche Zuständigkeiten. Je nach örtlichem Interesse an der Verfolgung derartiger “Vergehen” werden Menschen dann eben von anderen Behörden belästigt, aber immerhin gibt es keinen Strafprozess mehr.
Ansonsten finde ich die FDP wieder einmal äußerst inkonsequent.
Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts
Das ist sicherlich nicht falsch. Oft gibt es aber “nur” indirekte Zwänge, welche auf die wirtschaftliche Situation von Sexarbeiter:innen zurückgehen. Viele Betroffene sehen in der Arbeit die einzige Möglichkeit, Armut und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Menschen mögen nicht vom Zuhälter gezwungen werden, aber leben auch nicht aus Spaß in ihren jeweiligen Arbeitszimmern im lokalen Puff. Dagegen könnte ein starker Sozialstaat helfen, aber das will Buschmann’s Partei ja auch nicht.
Oft gibt es aber “nur” indirekte Zwänge, welche auf die wirtschaftliche Situation von Sexarbeiter:innen zurückgehen.
Das gibt es doch ganz generell völlig unabhängig davon ob jemand Sexarbeit macht oder nicht, und ist von der vorherrschenden gesellschaftspolitischen Meinung auch so gefordert: nämlich dass die Bevölkerung mehr oder weniger mild dazu gezwungen ist, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Manche werden jetzt anführen dass Zwänge für Berufe außerbalb der Rotlichtszene in Ordnung gehen, mit der Idee dass die zumutbar sind. Ich bin nicht dieser Meinung - eine fäkalienüberladene öffentliche Toilette zu reinigen werden mänche Menschen als entwürdigender wahrnehmen als selbstbestimmte Sexarbeit - andere wiederum nicht.
Warum diskutieren wir die indirekten Zwänge die zu Sexarbeit führen oder führen können nicht? Weil wir dann die Diskussion konsequenterweise generell über den indirekten Erwerbszwang führen müssten, etwas wofür die Politik und Gesellschaft nocht lange nicht bereit ist.
Das gibt es doch ganz generell völlig unabhängig davon
Ich habe das vor allem deshalb angesprochen, weil Marco Buschmann sich im Zusammenhang mit diesem zu begrüßenden Vorschlag gegen Zwang gegen Frauen ausgesprochen hat, gleichzeitig aber für eine Politik steht, die bestimmte Zwangssituationen produziert und fordert.
Die grundsätzliche Frage ist wohl - völlig losgetrennt von diesem Thema - ob bestimmte Sachen wirklich strafbar sein oder vor Gericht landen müssen. Bestes Beispiel hier sind wohl Schwarzfahrer, bei denen die privaten Verkehrsverbünde eigentlich schon in der Lage sein sollten ihre Bußgelder selbstständig einzusammeln ohne dass dann am Ende Leute im Knast sitzen. Oder diese massenhaften Klagen im Bereich Fluggastrechte, wo eigentlich nur die Fluggesellschaften einen Tritt in den Arsch brauchen statt die Justiz quasi als Geschäftsmodell zu überlasten. Ich habe das Gefühl, dass das mit diesen Sperrbezirken ähnlich sein könnte. Prostitution in Wohngebieten solltest du ja schon alleine über das Bauplanungsrecht erschlagen können, weil Gewerbe in Wohnimmobilien untersagt ist und damit ist gut. Wenn die Nachbarn sich beschweren, schickst du die Untersagung hin und dann brauchst du halt auch kein Strafrecht.
Grundsätzlich finde ich das Argument gut.
Ich habe aber den Verdacht, dass sich damit an der tatsächlichen Situation wenig ändert. Die Zuständigkeit für die Verfolgung verlagert sich von den überlasteten Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Landesjustiz auf überlastete Verwaltungsbehörden und damit örtlich unterschiedliche Zuständigkeiten. Je nach örtlichem Interesse an der Verfolgung derartiger “Vergehen” werden Menschen dann eben von anderen Behörden belästigt, aber immerhin gibt es keinen Strafprozess mehr.
Ansonsten finde ich die FDP wieder einmal äußerst inkonsequent.
Das ist sicherlich nicht falsch. Oft gibt es aber “nur” indirekte Zwänge, welche auf die wirtschaftliche Situation von Sexarbeiter:innen zurückgehen. Viele Betroffene sehen in der Arbeit die einzige Möglichkeit, Armut und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Menschen mögen nicht vom Zuhälter gezwungen werden, aber leben auch nicht aus Spaß in ihren jeweiligen Arbeitszimmern im lokalen Puff. Dagegen könnte ein starker Sozialstaat helfen, aber das will Buschmann’s Partei ja auch nicht.
Das gibt es doch ganz generell völlig unabhängig davon ob jemand Sexarbeit macht oder nicht, und ist von der vorherrschenden gesellschaftspolitischen Meinung auch so gefordert: nämlich dass die Bevölkerung mehr oder weniger mild dazu gezwungen ist, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Manche werden jetzt anführen dass Zwänge für Berufe außerbalb der Rotlichtszene in Ordnung gehen, mit der Idee dass die zumutbar sind. Ich bin nicht dieser Meinung - eine fäkalienüberladene öffentliche Toilette zu reinigen werden mänche Menschen als entwürdigender wahrnehmen als selbstbestimmte Sexarbeit - andere wiederum nicht.
Warum diskutieren wir die indirekten Zwänge die zu Sexarbeit führen oder führen können nicht? Weil wir dann die Diskussion konsequenterweise generell über den indirekten Erwerbszwang führen müssten, etwas wofür die Politik und Gesellschaft nocht lange nicht bereit ist.
Ich habe das vor allem deshalb angesprochen, weil Marco Buschmann sich im Zusammenhang mit diesem zu begrüßenden Vorschlag gegen Zwang gegen Frauen ausgesprochen hat, gleichzeitig aber für eine Politik steht, die bestimmte Zwangssituationen produziert und fordert.
Ansonsten bin ich natürlich deiner Meinung.
Die grundsätzliche Frage ist wohl - völlig losgetrennt von diesem Thema - ob bestimmte Sachen wirklich strafbar sein oder vor Gericht landen müssen. Bestes Beispiel hier sind wohl Schwarzfahrer, bei denen die privaten Verkehrsverbünde eigentlich schon in der Lage sein sollten ihre Bußgelder selbstständig einzusammeln ohne dass dann am Ende Leute im Knast sitzen. Oder diese massenhaften Klagen im Bereich Fluggastrechte, wo eigentlich nur die Fluggesellschaften einen Tritt in den Arsch brauchen statt die Justiz quasi als Geschäftsmodell zu überlasten. Ich habe das Gefühl, dass das mit diesen Sperrbezirken ähnlich sein könnte. Prostitution in Wohngebieten solltest du ja schon alleine über das Bauplanungsrecht erschlagen können, weil Gewerbe in Wohnimmobilien untersagt ist und damit ist gut. Wenn die Nachbarn sich beschweren, schickst du die Untersagung hin und dann brauchst du halt auch kein Strafrecht.