Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.

Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.

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  • waigl@lemmy.world
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    5 months ago

    Legalisiert soll das ganze bis zur 12. Schwangerschaftswoche werden, und dann soll immer noch eine Beratung verpflichtend sein.

    Frage: Wie lange dauert es im Normalfall, bis eine Frau überhaupt merkt, dass sie schwanger ist? Wie lange dauert es in ungewöhnlichen oder extremen Fällen? Wie lange muss man auf so einen Beratungstermin warten? Wie lange anschließend auf einen Termin für die Durchführung der Prozedur?

    • geissi@feddit.de
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      5 months ago

      Was dann künftig legal sein soll ist also das, was jetzt schon straffrei ist.
      Das mag juristisch einen Unterschied machen, praktisch sehe ich da aber keinen.

      Außerdem lässt einen Punkt komplett unerwähnt:
      Man ließt ja immer von Problemen einen Arzt zu finden, der Abbrüche vornimmt, weil diese das nicht “bewerben” dürfen.
      Was dann dazu führt, dass man in jeder Praxis einzeln nachfragen muss.

      • ede1998@feddit.de
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        5 months ago

        Dürfen nur Ärzte das nicht “bewerben” oder jeder? Also dürften Dritte eine Liste an Ärzten sammeln, die das machen? In dem Fall wirbt ja nicht der Arzt damit, sondern jmd Drittes.

        • geissi@feddit.de
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          5 months ago

          Denke, dass das bewerben von Abtreibungen generell verboten ist, bzw war. Ein anderer Kommentar meinte, das wäre wohl schon abgeschafft worden.

    • Kornblumenratte@feddit.de
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      5 months ago

      Mit modernen Schwangerschsftstests und regelmäßiger Periode in der Regel bei Ausfall der Periode 2–3 Wochen nach Empfängnis = in der 4–5 Schwangerschaftswoche, die aus praktischen Gründen ab der letzten Periode gezählt werden.

      Bei unregelmäßiger Periode (d.h. der Mehrzahl der Frauen) verlängert sich das um die Periodenschwankung, bei unaufmerksamen Frauen noch etwas mehr.

      §218a stellt den Schwangerschaftsabbruch übrigens nicht bis zur 12. SSW (was bei 28 Tagen Periode bis zur 9. Woche post conceptionem wäre, bei längerer Periode sogar nur bis zur 8. oder 7. Woche p.c.) straffrei, sondern

      StGB § 218a

      (1) […]

      1. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

      also je nach Periodendauer und Schwankung derselben bis einschl. 14–16 SSW