Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.

BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234

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    1 year ago

    Also erstmal: Ich stimme dir voll zu. Die Anspruchshaltung ggü. Autofahrern in diesem Land ist absurd gering, und die meisten Menschen haben sich mental völlig davon entkoppelt, dass sie im Endeffekt eine Waffe durch die Gegend fahren. Die Urteile gegen die LG sind zu hart und gegen Autofahrer zu lasch.

    Aber trotz eigener Meinung muss die Analyse sauber bleiben: Die von der LG gehen nicht in dem Knast, weil sie sich auf die Straße geklebt haben, sondern weil sie ganz explizit vor Gericht sagen, dass sie es wieder tun werden. Das ist ein erheblicher Unterschied, den man nicht unter den Tisch fallen lassen sollte.