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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.

BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234

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    1 year ago

    Huh. Ich dachte immer, die Argumentation ist, dass es sich um ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr handelt und deswegen Fahrräder etc beinhaltet.