Der aktuelle Kanzlerkandidat ist ein so großer Schwachkopf, dass solche überspitzten Aussagen (an der Grenze zur schlichten Lüge) nicht nötig sind. Aber bei diesem aktuellen Gefühl der Machtlosigkeit habe ich zumindest Verständnis dafür.
IMHO versucht er sich billig rauszufinden. Er hat gegen das Gesetz gestimmt, weil die Widerspruchsklausel fehlte. Aber was wir begründet er den Wert der Widerspruchsklausel mit diesem Statement?
Er habe wegen der fehlenden Widerspruchsklausel gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil er befürchtet habe, „dass Strafverfahren durch Falschbehauptungen zerstrittener Ehepartner dem berechtigten Schutzinteresse betroffener Frauen eher schaden als nützen würden“.
Also hat er das Szenario “Scheidungskrieg” im Kopf und die Angst, eine Partei A beschuldigt die andere Partei B der Vergewaltigung. Wenn jetzt A Opfer und B Täter wäre, dann hätte nach Merz’ Wunsch A ein Widerspruchsrecht gegen die Anklage, die die Beschuldigung von A erst eingeleitet hat. Warum sollte A, der die falsche Anschuldigung erhebt nun plötzlich widersprechen wollen? Ich schließe mal logisch aus, dass es so gedacht war, dass der beschuldigte B ein Widerspruchsrecht gegen die eigene Strafverfolgung haben soll, denn das würde das gesamte Gesetz nichtig machen.
Der aktuelle Kanzlerkandidat ist ein so großer Schwachkopf, dass solche überspitzten Aussagen (an der Grenze zur schlichten Lüge) nicht nötig sind. Aber bei diesem aktuellen Gefühl der Machtlosigkeit habe ich zumindest Verständnis dafür.
IMHO versucht er sich billig rauszufinden. Er hat gegen das Gesetz gestimmt, weil die Widerspruchsklausel fehlte. Aber was wir begründet er den Wert der Widerspruchsklausel mit diesem Statement?
Also hat er das Szenario “Scheidungskrieg” im Kopf und die Angst, eine Partei A beschuldigt die andere Partei B der Vergewaltigung. Wenn jetzt A Opfer und B Täter wäre, dann hätte nach Merz’ Wunsch A ein Widerspruchsrecht gegen die Anklage, die die Beschuldigung von A erst eingeleitet hat. Warum sollte A, der die falsche Anschuldigung erhebt nun plötzlich widersprechen wollen? Ich schließe mal logisch aus, dass es so gedacht war, dass der beschuldigte B ein Widerspruchsrecht gegen die eigene Strafverfolgung haben soll, denn das würde das gesamte Gesetz nichtig machen.