Antwort:
Dabei gilt in der Europäischen Union bereits ein “Recht auf Reparatur” - zumindest teilweise, nämlich für sogenannte Weißware wie Kühlschränke, Waschautomaten oder Spülmaschinen. Händler müssen für solche Großgeräte bis zu zehn Jahre nach Verkauf die passenden Ersatzteile bereithalten. Besitzer können die Seriennummer beim Hersteller einreichen, das defekte Teil nachbestellen und gegen das alte ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Handel.
Verstehe ich das richtig, dass die Richtlinie zwar erfordert, dass Ersatzteile verfügbar sein müssen, aber die Hersteller dürfen die Teile weiterhin miteinander verkleben, so dass sie gar nicht gewechselt werden können?
Naja, irgendwelche Schlupflöcher muss es ja auch geben…