Weil ein Mann bei sich zu Hause betrunken war, musste er seinen Fahrausweis abgeben. Der 38-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Denn: «Ich trinke selten Alkohol.»
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Komplette Spekulation halt, solange kein ärztliches Gutachten da ist.
Weder haben die ne medizinische Ausbildung, noch haben die Messgeräte die akkurat genug sind. Außerdem reagiert jeder anders auf Alkohol, auch ohne Sucht.
Wenn, dann können die einen vllt zum Amtsarzt schicken und der soll das prüfen. Auf Nacken vom Staat. So lange gilt die Unschuldsvermutung. Sonst können die ja alles behaupten lol.
Und genau das passiert ja: Die Polizei hat den Verdacht, dass der Kerl Alkoholiker ist. Und daher untersagt sie ihm vorerst das fahren bis er bei einem entsprechenden Arzt vorstellig war und sich dort hat untersuchen hat, um festzustellen, ob er zu viel trinkt oder nicht. Ein ähnliches Werkzeug haben wir bei uns eigentlich mit der MPU, deutsche Behörden wenden sie nur zu selten an
“Die Polizei” wäre in dem Fall der Steuerzahler. Sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein dass ich für die Risiken des Alkoholkonsums anderer aufkommen soll.
Warum sollte die Polizei die Kosten übernehmen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss so auffällig geworden ist, dass er einen Polizeieinsatz provoziert? In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man das im Autoverkehr anders machen sollte
In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst
Man merke sich: bloß nicht auffällig werden (laute Musik um 22 Uhr). Jetzt ist es nur der Führerschein, beim zweiten Mal aber bitte gleich ins Umerziehungslager. Und auch nicht auf die Perfidität der Argumentation eingehen, denn schließlich war ja gerade der Umstand, dass der Mann überhaupt nicht auffällig war (trotz 2 Promille), der Grund für die Zwangsmaßnahme.
Laut Artikel war das Atemalkohol. Ich kenne die Situation natürlich nicht, aber einfach als Hypothese: wenn der Dude kurz vor Eintreffen der Polizei einen ordentlich Schnaps gekippt hat ist der Atemalkohol deutlich höher als der tatsächliche Blutalkohol.
Kannst du selbst mal ausprobieren, Schnaps trinken, pusten, eine Weile warten bzw. mit nichtalkoholischem nachspülen, nochmal pusten…
Deswegen (unter anderem) ist der Atemalkohol einfach nicht verlässlich und wenn es Konsequenzen gibt, muss der Blutalkoholpegel bestimmt werden.
Der Promillewert kann das schon - wenn du wenig trinkst, bist du bei 2 Promille schon arg weg:
Ab 1,0 Promille deutliche Sprachstörungen Risikobereitschaft und Aggressivität steigen weiter
Ab 1,5 Promille (starker Rausch)
Ab 2,5 Promille
https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/fragen-zu-alkohol/was-passiert-bei-wie-viel-promille/
Wenn dir aber jemand halt 2 Promille bläst, aber noch echt frisch wirkt, dann kannst du da als Polizei durchaus deine Schlüsse draus ziehen.
Komplette Spekulation halt, solange kein ärztliches Gutachten da ist. Weder haben die ne medizinische Ausbildung, noch haben die Messgeräte die akkurat genug sind. Außerdem reagiert jeder anders auf Alkohol, auch ohne Sucht.
Wenn, dann können die einen vllt zum Amtsarzt schicken und der soll das prüfen. Auf Nacken vom Staat. So lange gilt die Unschuldsvermutung. Sonst können die ja alles behaupten lol.
Ja, und diese Schlüsse sind genausoviel wert, wie wenn ich meine jemand hat bestimmt ADHS, weil ich als Nichtdoktor meine da Symptome zu erkennen.
Die Feststellung kann allein von einem Mediziner vorgenommen werden.
Und genau das passiert ja: Die Polizei hat den Verdacht, dass der Kerl Alkoholiker ist. Und daher untersagt sie ihm vorerst das fahren bis er bei einem entsprechenden Arzt vorstellig war und sich dort hat untersuchen hat, um festzustellen, ob er zu viel trinkt oder nicht. Ein ähnliches Werkzeug haben wir bei uns eigentlich mit der MPU, deutsche Behörden wenden sie nur zu selten an
Dann soll die Polizei auch gefälligst die Kosten übernehmen und erst nach positivem Test vom Arzt den Führerschein entziehen.
“Die Polizei” wäre in dem Fall der Steuerzahler. Sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein dass ich für die Risiken des Alkoholkonsums anderer aufkommen soll.
Warum sollte die Polizei die Kosten übernehmen, wenn jemand unter Alkoholeinfluss so auffällig geworden ist, dass er einen Polizeieinsatz provoziert? In allen anderen Bereichen wird dir auch die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Maschinen direkt entzogen, wenn du auffällig wirst und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man das im Autoverkehr anders machen sollte
Man merke sich: bloß nicht auffällig werden (laute Musik um 22 Uhr). Jetzt ist es nur der Führerschein, beim zweiten Mal aber bitte gleich ins Umerziehungslager. Und auch nicht auf die Perfidität der Argumentation eingehen, denn schließlich war ja gerade der Umstand, dass der Mann überhaupt nicht auffällig war (trotz 2 Promille), der Grund für die Zwangsmaßnahme.
Man muss nicht unter Alkoholeinfluss stehen um den griesgrämigen Nachbar zum Anruf bei der Polizei zu provozieren.
Laut Artikel war das Atemalkohol. Ich kenne die Situation natürlich nicht, aber einfach als Hypothese: wenn der Dude kurz vor Eintreffen der Polizei einen ordentlich Schnaps gekippt hat ist der Atemalkohol deutlich höher als der tatsächliche Blutalkohol.
Kannst du selbst mal ausprobieren, Schnaps trinken, pusten, eine Weile warten bzw. mit nichtalkoholischem nachspülen, nochmal pusten…
Deswegen (unter anderem) ist der Atemalkohol einfach nicht verlässlich und wenn es Konsequenzen gibt, muss der Blutalkoholpegel bestimmt werden.
Ja, aber ich gehe jetzt schon davon aus, dass Polizisten entsprechend geschult sind und dass der konsultierte Anwalt genau solche Fragen gestellt hat