Helden
Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.
Kennt sich jemand hier bisschen mit Jura aus und kann einordnen, ob die sich damit strafbar machen? Wenn ich den Artikel richtig verstehe, war die Richterin wohl der Meinung, dass diese Art von Protest durch die Versammlungsfreiheit gedeckt ist. Wäre das also als Versuch zu werten, die Protestierenden an der Ausübung eines Grundrechts zu hindern? Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft da mal ermitteln, zumal “gewaltsam” auch danach klingt, als ob es sich um Nötigung handeln könnte (aber kenn mich mit Jura wie gesagt nicht super aus).
Zivilrechtlich sind diese bestimmt angezeigt worden. Was bei diesen Verhandlungen raus kommt, wird aber wahrscheinlich keine Nachricht wert sein, leider.
Wieso Zivilrecht, Nötigung ist doch Strafrecht?
Außerdem scheint es ein “Offizialdelikt” zu sein, also müsste die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige tätig werden.
Komisch wie wenig unser Volk mit Prinzipientreue klar kommt.
Komischer Take. Soll man hirnlose Aktionen feiern, nur weil sie ein zweites, drittes Mal wiederholt werden?
Sollte Prinzipientreue strafmildernd gelten?
I have no hands but I must kleb.
Ich sehe das Problem nicht. Die haben doch gerade erst vom Gericht bestätigt bekommen, dass sie nichts illegales gemacht haben, sondern ihr Demonstrationsrecht genutzt haben. Warum sollten sie dann nicht weiter von ihrem Recht Gebrauch machen?