Aber was ist das? Das ist die EU mit einem Klappstuhl!
Nein. Das Ganze ist in Art. 3, 4 der EU-DSM (RL 2019/790) bereits geregelt und dort werden explizit Ausnahmen für Text- und Data Mining gemacht, die wohl auch auf KI-Training anwendbar sind.
Hier geht es natürlich um Urheberrechte - wenn es um Datenschutz o.ä. geht, kann sich das anders darstellen.
Werft Google durch den Moderatoren-Tisch!
Tjoa, also Bots schreiben, um deren Bots mit Müll zu füttern. Daraus wird dann eine neue Generation Virus und Antivirus geboren. yay.
Respektiert der KI Crawler dann überhaupt Robots.txt?
Respektiert der KI Crawler dann überhaupt Robots.txt?
Letzter Absatz im Artikel:
An dem Absatz ist allerdings auch spannend, dass Google keine Ausnahme zu kennen scheint. Während man verhindern kann, dass Google Webseiten und Inhalte indexiert, sieht zumindest die Datenschutzerklärung das nicht für potenzielle KI-Trainingsdaten vor. Datenschutzrechtlich dürfte das schwierig sein – als würde es eine Einwilligung zu Googles Datenschutzerklärung geben, wenn man das Internet nutzt. Urheberrechtlich scheint das Vorgehen keine Schwierigkeiten zu machen. Es sind öffentlich zugängliche Daten, die zwar genutzt werden, aber nicht gespeichert.
Oh ja guter Punkt, hätte ich aufmerksamer Lesen müssen. Danke dir.