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      1 year ago

      Nein. Das Ganze ist in Art. 3, 4 der EU-DSM (RL 2019/790) bereits geregelt und dort werden explizit Ausnahmen für Text- und Data Mining gemacht, die wohl auch auf KI-Training anwendbar sind.

      Hier geht es natürlich um Urheberrechte - wenn es um Datenschutz o.ä. geht, kann sich das anders darstellen.