• taladar@feddit.de
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    1 year ago

    Sie verweisen auf das Modell Österreich, wo Angehörige grundsätzlich nicht beitragsfrei mitversichert werden können. Der Beitrag für Mitversicherte entfalle dort jedoch, wenn diese sich um die Erziehung mindestens eines Kindes im gemeinsamen Haushalt kümmern oder sich in der Vergangenheit für mindestens vier Jahre gekümmert haben.

    Das kann ich nicht nachvollziehen, also den Teil mit der Vergangenheit. Warum sollte man lebenslang beitragsfrei mitversichert sein weil man sich mal in seinem Leben für 4 Jahre um ein Kind gekümmert hat?

    • geissi@feddit.de
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      1 year ago

      Kann es sein, dass das so gemeint ist, dass es sich um die letzten 4 Jahre handeln muss?
      Also nicht lebenslang gilt?

    • stulli@feddit.de
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      1 year ago

      Lifehack: Kind zeugen und nach 4 Jahren zur Adoption freigeben = kostenlose Krankenversicherung