• EddyBot@feddit.de
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    8 months ago

    Lehne ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger »ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab«, werde man künftig davon ausgehen, »dass er nicht bedürftig ist«, heißt es im Konzept der CDU.

    Ich kann es jetzt schon hören: “Zwei Stunden Anfahrt mit dem Bus ist zumutbar weil mit dem Auto wären es 15 Minuten, sollen sie halt ein Auto kaufen”
    und ““sparen”” dann Peanuts ein und verbreiten Terror bei der Arbeiterschicht

    • Gieselbrecht@feddit.de
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      8 months ago

      Aktuell sieht das Gesetz 2½h tägliche Pendelzeit als noch zumutbar an, § 140 (4) SGB III (außer in einer Region sind längere Pendelzeiten üblich). Nach 3 Monaten muss man aber umziehen, sofern nicht familiäre Bindungen entgegenstehen.

        • Gieselbrecht@feddit.de
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          8 months ago

          Sorry missverständlich, gemeint ist nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit gelten diese Zeitgrenzen fürs Pendeln im Grunde nicht mehr, weil man dann auch umziehen muss…

        • Cokeser@feddit.deOP
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          8 months ago

          Aber das Gesetz spricht doch von 2,5h Pendelzeit? Immer noch unglaublich viel zu viel, aber verdoppeln müssen wir es jetzt nicht künstlich.