Das ganze ist einfach so sinnlos und traurig.
Zur Ergänzung noch einen Link zum WDR. Die Polizei Essen sucht noch Zeugen.
Als Erwachsene anklagen und 30 Jahre wegsperren, bitte.
So funktioniert Jugendstrafrecht nicht. Es ist wichtig anzuerkennen, dass Jugendliche noch nicht voll strafmündig sind.
Bei allem Verständnis für Resozialisierung und zweiter Chance: Das Interesse der Bevölkerung nicht Opfer von Gewalttätern zu werden wiegt für mich weiter schwerer.
Genau das ist der Fehlschluss bei dem Ruf nach harter Bestrafung. Ein straforientiertes Justizsystem führt zu einer höheren Rückfallquote als ein resozialisierungsorientiertes. Resozialisierung ist nicht einfach nur nett, sondern notwendig zum Schutz der Bevölkerung vor Gewalttaten.
Und das kannst weder du noch ich, noch sonst wer aus einem zweiminütigen Zeitungsartikel beurteilen. Deswegen gibt es Gerichte, Kriminalpsychologen usw. Die mutmaßlichen Täter sind in U-Haft. Wenn sie wegen Mord verurteilt werden, dann sind sie bis zu 10 Jahre im Gefängnis. In dem Fall wären für einen 15 Jährigen 40% seines Lebens Gefängnis gewesen. Eher 50% wenn man die frühe Kindheit mit kaum Erinnerungen weglässt.
Wie willst du denn wissen können, dass das keine erhebliche Auswirkung auf das Verhalten haben wird?
Kann ich natürlich nicht wissen. Allgemein ist mein Eindruck aber, dass die Rechte der Täter oft schwerer gewichtet werden als die Rechte der Opfer.
Da die Opfer tot sind, kann es keine 1 zu 1 Gerechtigkeit geben, außer wir würden wieder die Todesstrafe einführen, wovon wir zum Glück weit entfernt sind.
Aber es wird nicht gerechter, wenn Menschen den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen, wegen Taten, die sie als Jugendliche begangen haben. Jeder der sich noch an seine eigene Jugend erinnern kann, oder regelmäßig mit Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass diese noch ziemlich viel Entwicklung vor sich haben.
Deswegen brauchen wir ein Jugendstrafrecht. Und um der individuellen Entwicklung Rechnung zu tragen, gibt es auch die Übergangszeit von 18-21 wo Täter nach Jugend- oder Erwachsenemstrafrecht beurteilt werden können.
Jugendliche sind einfach noch nicht voll schuldfähig. Und es ist wichtig, die Schuldfähigkeit zu berücksichtigen, etwa auch bei psychisch kranken Tätern.
Aber es wird nicht gerechter, wenn Menschen den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen
Doch, es wäre tatsächlich gerechter. Immerhin haben sie einem anderen Menschen das Leben komplett genommen.
Das längere Strafen nicht zielführend, und wir zudem noch den Entwicklungsstand von Tätern Rechnung tragen, sind ist eine andere Sache, die aber den reinen Gerechtigkeitsbegriff nicht antastet.
Stimmt alles was du schreibst. Trotzdem will ich nicht, dass Leute, die in einer Nicht-Notwehr-Situation andere Menschen mit einem Messer bedrohen, verletzen oder so wie hier sogar töten frei rumlaufen dürfen, wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
Die individuelle Gefährlichkeit hat mit dem Strafmaß aber nicht ausschließlich etwas zu tun. Dies spielt insbesondere bei der Erörterung der §§ 63, 64, 65 i.V.m. 20, 21 StGB eine Rolle. Also die Frage, ob die Beschuldigten eine geistige Krankheit haben aufgrund derer oder auch ohne diese eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. In solchen Fällen sind Sicherheitsverwahrung und Maßregelvollzug der Weg, obgleich mir nicht bewusst ist, ob SVR bei Jugendlichen eine Option ist.
wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
Und diese Einschätzung obliegt den Gerichten, die sich dafür entsprechenden Sachverständigen bedienen.
Ehrlich gesagt, Mörder sind Mörder. Schwierig, aber ich bin trotzdem für härtere Strafen. Gutes Beispiel für die Problematik ist zum Beispiel der Film “blood diamonds.”
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Blood_Diamond
Da geht es um Kinder Soldaten in Afrika…
Ich hab dich hochhewählt, weil ich dir nicht zu stimme. Du drückst aber eine Meinung aus, die ich schon länger Mal ausfragen wollte.
Wenn ein Täter zu einer (deiner Meinung nach) zu geringen Haftstrafe verurteilt wird, welches Recht der Opfer wird damit eingeschränkt?
Das Recht des nächsten Opfers friedlich zu leben.
Schau dir die Rückfallquoten an in Ländern die auf Straffe und Länder die auf Resozialisierung setzen.
Ich bin der Meinung, dass gerade bei schweren Verbrechen, die Jugendstrafe dem Strafmaß bei Volljährigkeit angepasst gehört. Tut mir leid, aber bei Mord zieht die Argumentation “es sind doch noch Kinder” nicht mehr. Wir leben in keinem Land, in dem Kinder durch Traumatisierung zu Kindersoldaten gemacht werden. Jeder sozialisierte Teenager weiß, das Mord schlecht ist. Ich habe eher das Gefühl, dass gerade bei den Leuten, die den deutschen Rechtsstaat nicht ernst nehmen, die Überzeugung überwiegt, dass man noch schnell eine Straftat begehen kann, solange man als Konsequenz nur “einen Klapps auf die Hand” bekommt. Und solch eine Denkweise gehört es zu unterbinden.
Zehn Jahre Gefängnis sind kein “Klapps auf die Hand”.
Glaubst du ernsthaft ein relevanter Teil der jugendlichen Straftäter denkt so? “Ahh jetzt noch schnell einen Mord begehen, so günstig komme ich nicht mehr weg. Was sind schon zehn Jahre, außer die gesamte Zeit meines Lebens seit dem ich im Kindergarten war”
Dann sind die 45 wenn sie frei kommen, zwei Drittel ihres Lebens im Gefängnis gesessen, das hilft garantiert nicht bei der Resozialisierung.