Oder keine Torrents benutzen. Soweit ich weiß, ist nicht der Download das eigentliche Problem, sondern das gleichzeitige zur Verfügung stellen von heruntergeladenen Inhalten für andere (so funktionieren Torrents wohl), was dann als „Verbreitung von Raubkopien“ angesehen werden kann.
Gab doch erst neulich auf Reddit einen Post von jemandem, der, trotz blockiertem Upload, Post bekommen hat. Die Blockierung funktioniert wohl nicht immer perfekt
Ich glaube nicht, dass die sich die Mühe machen nachzuweisen, dass da tatsächlich ein Upload / eine Verbreitung stattgefunden hat. Es reicht vermutlich aus, wenn ein Torrent-Client verwendet wurde, bei dem dann von der „üblichen“ Funktionsweise ausgegangen wird. Ob es tatsächlich einen Upload gab oder nicht, wäre dann in der Gerichtsverhandlung zu klären, zu der es aber normalerweise nicht kommt.
Ich war/bin am dich der Auffassung dass sie im Zweifel von dir das Zeug einmal herunterladen müssten um nachzuweisen dass du das verbreitet hast. Könnte sonst ja auch einfach Datenmüll gewesen sein.
Oder keine Torrents benutzen. Soweit ich weiß, ist nicht der Download das eigentliche Problem, sondern das gleichzeitige zur Verfügung stellen von heruntergeladenen Inhalten für andere (so funktionieren Torrents wohl), was dann als „Verbreitung von Raubkopien“ angesehen werden kann.
Dies. Einfach Seiten benutzen, die auf One-Click-Hostern hochladen, dann bekommt man auch keine Probleme solang man selbst nichts verbreitet.
Sowas gibt es noch? Ich dachte, die Zeiten von Warezseiten mit one click hostern sind vorbei.
Damals, mit Rapidshare und JDownloader, das waren Zeiten…
Nene, das gibt’s alles noch. Sind weniger, andere Hoster geworden aber das stirbt nicht. Das wandert nur.
…oder halt den upload blockieren / VPN benutzen
Gab doch erst neulich auf Reddit einen Post von jemandem, der, trotz blockiertem Upload, Post bekommen hat. Die Blockierung funktioniert wohl nicht immer perfekt
Ich glaube nicht, dass die sich die Mühe machen nachzuweisen, dass da tatsächlich ein Upload / eine Verbreitung stattgefunden hat. Es reicht vermutlich aus, wenn ein Torrent-Client verwendet wurde, bei dem dann von der „üblichen“ Funktionsweise ausgegangen wird. Ob es tatsächlich einen Upload gab oder nicht, wäre dann in der Gerichtsverhandlung zu klären, zu der es aber normalerweise nicht kommt.
Ich war/bin am dich der Auffassung dass sie im Zweifel von dir das Zeug einmal herunterladen müssten um nachzuweisen dass du das verbreitet hast. Könnte sonst ja auch einfach Datenmüll gewesen sein.