• TheProtagonist@lemmy.world
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    1 year ago

    Ich glaube nicht, dass die sich die Mühe machen nachzuweisen, dass da tatsächlich ein Upload / eine Verbreitung stattgefunden hat. Es reicht vermutlich aus, wenn ein Torrent-Client verwendet wurde, bei dem dann von der „üblichen“ Funktionsweise ausgegangen wird. Ob es tatsächlich einen Upload gab oder nicht, wäre dann in der Gerichtsverhandlung zu klären, zu der es aber normalerweise nicht kommt.

    • Domkat@feddit.de
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      1 year ago

      Ich war/bin am dich der Auffassung dass sie im Zweifel von dir das Zeug einmal herunterladen müssten um nachzuweisen dass du das verbreitet hast. Könnte sonst ja auch einfach Datenmüll gewesen sein.