Auf einmal sind alle Autofahrenden Luther geworden, aber nur für 10min!1!

  • aaaaaaaaargh
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    1
    ·
    5 days ago

    Wunderschön. Uns wurde jetzt die Fahrradkellertür über mehrere Tage so zugeparkt, dass man sie nicht öffnen konnte. Das Ordnungsamt - gerade am Zettel verteilen - darauf angesprochen, antwortet, dass das so ok sei. Immer wieder schön, wie man als Radfahrer berücksichtigt wird.

    • federal reverse
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      19
      ·
      5 days ago

      Du kriegst das Auto da zwar nicht weg, aber du kannst dafür sorgen, dass die Person sich beim nächsten Mal einen Parkplatz sucht, bei der ihr Auto nicht beschädigt wird.

    • RidderSport
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      3
      ·
      4 days ago

      Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du riskieren das Auto einfach abschleppen zu lassen. Je nach Erkennbarkeit des Kellers, der örtlichen Umstände, etc. könnte das unter Besitzstörung fallen, die du beseitigen (abschleppen) darfst. Dafür darfst du auch einen Abschlepper rufen, die Kosten, wenn rechtmäßig, trägt im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag, höchstwahrscheinlich sogar der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs.

      Keine Rechtsberatung. Klär das vorher lieber mot einem Anwalt, dem du Fotos von den lokalen Begebenheiten zeigst.

      Ein Schild an der Kellerwand anbringen dürfte auch helfen.

      • aaaaaaaaargh
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        5
        ·
        5 days ago

        Ja gut, dann hab ich das gleiche Problem mit Sachbeschädigung. Ich will anderen Leuten keine Lektion erteilen, ich will nur nicht genervt werden.

    • Diplomjodler
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      6
      ·
      5 days ago

      Dann ist aber die Person vom Ordnungsamt entweder völlig vernagelt oder böswillig. Oder beides natürlich. Meistens beides. Da hätte ich nochmal nachgehakt.

      • aaaaaaaaargh
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        5
        ·
        5 days ago

        Da müsste eigentlich eine Sperrfläche hin, wir haben Rollstuhlfahrer im Haus und nebenan ist eine Grundschule. Lebensrealität sieht aber so aus, als dass hier alles voll mit SUVs steht.