Nicht nur Radfahrern, Fußgängern und Autos sind E-Roller im Weg. Öffis schließen sich an und verstoßen sie jetzt – leider ohne Grund, meint Stella Risch.
Ohne eine Zulassung darf so ein Gerät im Straßenverkehr (sprich, auch Bürgersteige) gar nicht betrieben werden. Das ist heute schon so und kontrolliert (bzw. sollte sie) die Polizei.
Ohne eine Zulassung darf so ein Gerät im Straßenverkehr (sprich, auch Bürgersteige) gar nicht betrieben werden. Das ist heute schon so und kontrolliert (bzw. sollte sie) die Polizei.