• muelltonne
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    6
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    4 months ago

    LG Hamburg, das wird sicherlich ein höchst gutes Urteil ohne völligen Unfug. Das LG Hamburg ist dafür ja bekannt

    • General_Effort@lemmy.worldOP
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      1
      ·
      4 months ago

      Die Überlegung, ob AGBs in Textform maschinenlesbar sind, ist schon übel. Aber das Problem fängt ja nicht in den Gerichtssälen an, sondern schon beim Gesetzgeber.