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Ein Drittel der “kalten Progression” wird ganze Legislaturperiode einbehalten, die Valorisierung des Kinderabsetzbetrages wird ausgesetzt
Wenn ich es mir richtig gemerkt habe: Bisher € 2 pro km Arbeitsweg pro Jahr als steuerlicher Abzug, zukünftig sollen es € 6 euro sein. zB 30 km bisher € 60, zukünftig € 180 steuerlicher Abzug - Die Steuerersparnis ist dann vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängig. Für normalsterbliche Best-Verdiener (50 % Grenzsteuer) somit vorher € 30, zukünftig € 90 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930200.html