• superkret
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    2 months ago

    Der BzKJ obliegt auch die Rechtsdurchsetzung im Bereich Jugendschutz gegenüber Online-Plattformen.
    Endet ein “dialogisches Verfahren” ohne Erfolg, kann die BzKJ konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung Bußgelder verhängen.
    Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

    Na dann, viel Erfolg!