Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.

Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

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  • Petrichor
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    19
    ·
    2 months ago

    Auf der einen Seite steht der Eilantrag. Auf der anderen Seite wirbt die AfD seit Wochen im Wochenkurier in Dresden:

    • DarkThoughts@fedia.io
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      17
      ·
      2 months ago

      “People love what I have to say. They believe in it. They just don’t like the word Nazi, that’s all.”