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    2 months ago

    „Die Angeschuldigten haben zwar […] in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt“, führte das Oberlandesgericht aus. „Dies begründet erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der im Polizeidienst tätigen Angeschuldigten und erfordert dienstrechtliche Konsequenzen“.

    Strafbar seien die von der Anklage beschriebenen Handlungen allerdings nicht. Eine Verbreitung der Inhalte habe nicht stattgefunden - sie seien in private, geschlossene Chatgruppen mit überschaubarem Personenkreis eingestellt worden, deren Mitglieder miteinander teilweise sehr eng verbunden gewesen seien.

    Die Disziplinarverfahren gegen die Polizeibeamten waren laut Poseck wegen des möglichen Prozesses zwischenzeitlich ausgesetzt und werden nun fortgesetzt.