Arbeitgeber können Mitarbeiter umfassend überwachen – von Chat-Analysen bis zu Bewegungsprofilen. Datenschutzexperte Wolfie Christl warnt vor den Risiken.
Für Betriebsräte gibt es hier § 87 Abs. 1 Nr. 6. Aber die Intransparenz macht es sehr schwer, hier eine gute Regelung zu finden, wenn man die Expertise nicht hat. Wird teuer.
Für Betriebsräte gibt es hier § 87 Abs. 1 Nr. 6. Aber die Intransparenz macht es sehr schwer, hier eine gute Regelung zu finden, wenn man die Expertise nicht hat. Wird teuer.