Theoretisch/Praktisch gilt bei uns auch die ECE R51.03 nach der ein Kraftfahrzeug in keiner Fahrsituation mehr als seinen spezifischen Grenzwert des Schallpegels haben darf.
Wenn man sich die jetzt gefacelifteten/neu zugelassenen Fahrzeuge anschaut, ist das geknalle deutlich zurück gegangen.
Als nächstes sind übrigens Motorräder dran, das war’s dann mit Harley und Klappenauspuff. (Deren Fahrer übrigens gerne Ohrstöpsel tragen, weil es ihnen zu laut ist…)
Theoretisch/Praktisch gilt bei uns auch die ECE R51.03 nach der ein Kraftfahrzeug in keiner Fahrsituation mehr als seinen spezifischen Grenzwert des Schallpegels haben darf. Wenn man sich die jetzt gefacelifteten/neu zugelassenen Fahrzeuge anschaut, ist das geknalle deutlich zurück gegangen. Als nächstes sind übrigens Motorräder dran, das war’s dann mit Harley und Klappenauspuff. (Deren Fahrer übrigens gerne Ohrstöpsel tragen, weil es ihnen zu laut ist…)