• philpo
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    16 hours ago

    Ja. V.a. ist für eine Tätigkeit im Maßregelvollzug ja oftmals durchaus eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG erforderlich, diese hält nur 5 Jahre. Da der Typ aber bereits 2017 ziemlich wirres,bedrohliches,Zeug gepostet hat, hätte es da auch auffallen müssen.

    …und wenn man in LSA im Maßregelvollzug keine SÜ fordert läuft in Sachsen-Anhalt was schief.