• Saleh
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    10 hours ago

    Terrorismus im Sinne des StGB ist nicht nur auf Gewalt gegen Menschen beschränkt.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

    Bildung terroristischer Vereinigungen (1) […]
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

    1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
    2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § >316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
    3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
    4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder >2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
    5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes

    Auswahl möglicher Straftaten ohne Gewalt gegen Menschen die damit terroristisch sein können:

    § 303b Computersabotage
    § 305 Zerstörung von Bauwerken
    § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

    §306-§309 wo zusätzlich die Gemeingefährlichkeit gegeben sein muss, damit sie terroristisch sein können sind Brandstiftung und Kern- bzw. Sprengstoffexplosionen herbeizuführen, sowie ionisierenden (radioaktive) Strahlung freizusetzen.

    Absurderweise sind Umweltstraftaten auch denkbar, um eine Vereinigung als terroristisch zu verfolgen, da aber Unternehmen die Umwelt nicht deswegen zerstören, weil sie Bock darauf haben, sondern weil sie damit Geld verdienen, wird es nicht als terroristisch gewertet.