Ein juristisches Gutachten klärt, in welchen Fällen digitale Dienstleistungen auch analog angeboten werden müssen. Es kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz gehört.
Der Artikel spricht auch nicht davon dass alles, immer analog anbieten zu müssen.
Gleichzeitig kann, so das Gutachten, Digitalisierung zu größerer Wirtschaftlichkeit und zu mehr Bürgernähe führen. Es gelte also, eine Balance zu finden. „Selbstverständlich kann ein Grundrecht auf eine analoge Alternative zu digitalen Verfahren nicht voraussetzungslos und unbeschränkt bestehen“, heißt es in dem Gutachten.
Es werden auch im Artikel Beispiele genannt, für die es mMn keinen Grund für einen Digitalzwang gibt
Ohne Smartphone-App lassen sich Pakete nicht mehr aus Packstationen befreien. […] Die Bahncard gibt es nicht mehr als Karte. Eintrittskarten für einige Museen oder Schwimmbäder lassen sich nur noch elektronisch kaufen.
Die Bahncard kann man noch als Ersatzdokument ausdrucken. Und da ich das kürzlich für jemanden erledigen musste: Es ist der letzte Schrott. Für ältere Leute mit eingeschränktem Technikverständnis und -zugang ist der ganze Vorgang untauglich. So kann man die Bewegungsfreiheit von Menschen echt einschränken.
Der Artikel spricht auch nicht davon dass alles, immer analog anbieten zu müssen.
Es werden auch im Artikel Beispiele genannt, für die es mMn keinen Grund für einen Digitalzwang gibt
Die Bahncard kann man noch als Ersatzdokument ausdrucken. Und da ich das kürzlich für jemanden erledigen musste: Es ist der letzte Schrott. Für ältere Leute mit eingeschränktem Technikverständnis und -zugang ist der ganze Vorgang untauglich. So kann man die Bewegungsfreiheit von Menschen echt einschränken.