2010 wird Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später erkennt das Gericht seinen gravierenden Fehler - und spricht den 64-Jährigen frei. Der fordert nun Schadensersatz für seine Zeit hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft antwortet mit einer Rechnung.
Das ist allerdings ziemlich reißerisch. Ihm soll quasi die Entschädigung, die er erhalten hat, nachträglich um 100.000 gekürzt werden. Hässlich bleibt es trotzdem.
Eigentlich nicht. Das Problem an der Sache ist genau das, was in der Überschrift steht. Wo die das Geld vernehmen ist doch unerheblich.