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Drei Kinder bei „Verkehrsunfällen“ (Tagesspiegel) schwer verletzt, war die ganz normale Nachricht aus dem Berliner Verkehr vom Mittwoch. Alle drei Kinder beziehungsweise die sie betreuenden Personen werden in der Berichterstattung zu zumindest Mitschuldigen erklärt.
m ersten Fall sei „plötzlich“ (nach Polizeibericht) ein neunjähriger Junge zwischen geparkten Autos hervor auf die Fahrbahn getreten und von einem Transporter angefahren worden. Im zweiten Fall wurden zwei Mädchen verletzt, als sie mit ihrem Vater eine breite Fahrbahn am Alexanderplatz überqueren wollten. Der Vater hatte sich „trotz der Dunkelheit“ gegen die Benutzung der „Fußgängerampel an der etwa 100 Meter entfernten Kreuzung“ entschieden.

Zu dem einen Beispiel im Artikel: Nein, ich muss als Fußgänger nicht 2x100 m Umweg in Kauf nehmen, um in der Stadt eine Straße zu überqueren. Ich glaube, da gibt es sogar Rechtsprechung dazu und ich erinnere mich ganz dunkel, dass das zumutbare Limit irgendwo bei 25m war.

  • dubak
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    15 hours ago

    Auch in NRW hatten wir gerade einen Fall bei dem man das Tötungsprivileg des Autofahrers gut beobachten konnte. Der Typ war vorbestrafft und hatte einen Fahrverbot. Der ist trotzdem mit Auto gefahren und hat dabei ein Kind getötet. Er bekam 10 Monate Haft, 3 Jahre Fahrverbot und Geldstrafe 100 Euro für fahren ohne Führerschein. Die Haftstrafe bekam er ohne Bewährung auch nur weil er vorbestraft war UND weil er bei der Polizeibefragung nach dem Unfall versucht hat seine Identität zu verschleiern.