• Quittenbrot
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    1 month ago

    Wenn Sie das Unternehmen behalten wollen, dann müssen sie es kaufen.

    Nein, denn gemäß BGB sind Erben Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Demnach geht dessen Eigentum nach dem Prinzip der Universalsukzession auf den Erben über. Das kann das gemütliche Sofa aus dem elterlichen Wohnzimmer sein, das kann das Familienunternehmen sein, das können die 50.000 Miese aus der elterlichen Spielsucht sein, usw.

    Der Staat kann diese Übergänge natürlich besteuern, was gerade bei Dingen mit wachsendem Wert attraktiv sein kann. Die hier vorgeschlagene Steuer von 100% führt aber de facto ein Limit ein für vererbbare Vermögensgegenstände. Das kann man machen, sollte sich jedoch überlegen, ob das tatsächlich sinnvoll ist.

    Ich halte vererbte Familienunternehmen für erheblich unproblematischer als bspw. große, vererbte Immobilienbestände.

    Ein Unternehmer hat ein unternehmerisches Risiko, übernimmt Verantwortung, beteiligt sich an der Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze, generiert Steuereinnahmen.

    Der Erbe, der einfach nur passiv vom Vermögen der Eltern lebt, bspw. eben durch Immobilien oder Aktien, tut das nicht. Den sollte eine Gesellschaft härter besteuern als jemand, der sein Vermögen aktiv einsetzt.