ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein, weil der Rundfunkbeitrag nicht wie vorgesehen zum 1. Januar steigt. Die zuständigen Bundesländer hatten die Entscheidung auf Dezember vertagt.

Die ARD und das ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags eingelegt. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission.

Konkret hatte die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 eine Erhöhung um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat empfohlen - und zwar ab dem 1. Januar 2025.

Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren. Das heißt: Die KEF-Empfehlung ist für die Politik bindend - die zuständigen Bundesländer können nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen davon abweichen. Eine solche Entscheidung muss außerdem einstimmig erfolgen.

  • macniel
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    1 month ago

    Ich beziehe mich hierauf: https://norden.social/@copacetic@social.tchncs.de/113505682850209289

    WERNERPRISE° — Thomas Werner
    
    
    An das @ZDF 
    Betr.: Fehlinformation in Ihrer Sendung »Berlin Direkt«
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    in Ihrer heutigen Sendung behauptete Ihre Moderatorin Andrea Maurer, die Strompreise seien »gerade auf Rekordhoch«, und die neue Grünen-Chefin habe »die rosarote Brille« aufgesetzt.
    
    Tatsache ist, dass (nicht nur) ich in den vergangenen drei Monaten zweimal eine Strompreis-SENKUNG durch meinen Anbieter erhalten habe.
    
    Ich bezweifle sehr, dass das Unternehmen sich zweimal in Folge so gravierend täuscht, und halte es eher für möglich, dass hier aktiv und dem ÖRR-Grundsatz der Neutralität diametral entgegengesetzt in den Wahlkampf eingegriffen wird. Grünen-»Bashing« mag ja im Moment verführerisch »volksnah« wirken, hat aber im ÖRR nichts zu suchen. 
    
    Mit der Bitte um Aufklärung.