• JoKi
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    5 hours ago

    Mit Blick auf den Fall werfen die “Hinweise” des Richters für mich Fragen auf:

    -Wenn die vorherige Situation des Opfers für den Richter so wichtig ist, muss ich dann davon ausgehen, dass sie für den Täter auch relevant gewesen sein soll? -Wenn das der Fall wäre, müsste der Täter das Opfer dann schon vor Tat gekannt haben, bzw. von dessen Lebensumstände gewusst? -Und wenn der Täter davon wusste, wäre das nicht eher ein belastendes Indiz.

    Wenn es für den Fall keine Relevanz hat, sind die Aussagen des Richters für dessen Position ziemlich unpassend. Denn all das war für die Tat selbst unerheblich.

    • Fiona@discuss.tchncs.de
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      4 hours ago

      Ich bin auch skeptisch, deswegen will ich da den gesamten Zusammenhang: Wenn der Richter da von der Presse zu den Lebensumständen des Opfers ausgefragt wurde, will ich nicht ausschließen, dass da ein Halbsatz fällt, den man dann natürlich wunderbar aus dem Zusammenhang reisen kann…

      Und an der Stelle misstraue ich unserer Presse halt genug um dem Richter hier die Unschuldsvermutung zuzugestehen…