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    2 hours ago

    "Deutschland, Frankreich und die Niederlande setzen sich im EU-Ministerrat dafür ein, die Telekommunikationsüberwachung von Autofahrern und weiteren Insassen grenzüberschreitend zu vereinfachen.

    […]

    "Die EEA-Richtlinie greift seit 2016 und ermöglicht prinzipiell bereits eine grenzüberschreitende Telekommunikationsüberwachung. Polizei- und Justizbehörden können damit auch andere Mitgliedstaaten um weitere Ermittlungsmaßnahmen ersuchen wie die Befragung von Zeugen oder die Herausgabe von Dokumenten. Allerdings bedürfen die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Fahrzeugüberwachung einer Klarstellung.

    Derzeit stoßen einschlägige Operationen dem Trio zufolge häufig auf rechtliche Hürden, die separate Genehmigungen oder Unterbrechungen erforderten, wenn Verdächtige Grenzen überschreiten. Dies habe die viel beachtete “Ibiza-Affäre” gezeigt, erläutert Statewatch. Darin haben Deutschland und Österreich in zahlreichen EEAs zu Observationen und Funkzellenauswertungen für einen der vermuteten Hintermänner der Videoaufzeichnungen über den einstigen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) Kritikern zufolge die Befugnisse der Strafverfolger deutlich überdehnt."

    “Grenzüberschreitende GPS-Verfolgungen seien prinzipiell bereits in Artikel 40 des Schengener Abkommens geregelt, erläutert Netzpolitik.org. Die darin enthaltenen einschlägigen Bedingungen fielen aber strikter aus als in der EEA. Mit der neuen Initiative würden die Begrenzungen auf bestimmte Straftaten und die Zustimmungspflicht des ersuchten Staates innerhalb von fünf Stunden entfallen.”

    Kurzum: Die Überwachung existiert längst. Die Realität scheitert aber an der zwischenstaatlichen Bürokratie, meist genau dann wenn erkannte Straftäter zeitnah überwacht werden sollen und die Grenze passieren.