• Kissaki
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    1
    ·
    1 month ago

    Ab der Befruchtung haben wir einen individuellen Menschen

    Das steht im ersten Kommentar verlinkten Artikel aber anders:

    Die Schwangerschaft beginnt nach dem Gesetz mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter, nicht etwa mit der Befruchtung selbst.


    Das hat das BVerfG schon entschieden

    Darüber sprechen wir ja gerade. Ich nehme an zu meinst dieses Urteil von 1993 über das wir gerade sprechen?

    Kannst du mir genau sagen wo es das definiert hat? Ich hab die von mir zitierten Punkte nochmal durchgelesen und sehe da keine solche Definition. Kannst du denn bestätigen ob das die Urteilsbegründung ist oder nicht?

    Die Urteilsbegründung schlussfolgert Konsequenzen des Lebens und der Grundrechte. Sie definiert nicht den Beginn des Lebens, in diesem Urteil, soweit ich das sehen kann.

    • barsoap@lemm.ee
      link
      fedilink
      arrow-up
      2
      ·
      1 month ago

      Das steht im ersten Kommentar verlinkten Artikel aber anders:

      Die Schwangerschaft beginnt nach dem Gesetz mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter, nicht etwa mit der Befruchtung selbst.

      Ein Mensch kann schon existieren aber noch keine Mutter mit ihm schwanger sein. “Menschenwürde ab Befruchtung” ist kein Ding dass du in der Schwangerschaftsentscheidung finden wirst das steht irgendwo bei Präimplantationsdiagnostik. Da gehts darum dass es gegen die Menschenwürde verstößt wenn man aufgrund von willkürlicher Kriterien nicht an der “welche Zelle wird eingepflanzt”-Lotterie teilnehmen darf.

      Beginn der Schwangerschaft ist die Nidation (wenn sich die befruchtete Eizelle einnistet) und ab da gilt das Recht auf Leben, das ist C I im BVerfGE 39, 1.

      Du könntest jetzt sagen “Das Recht auf Leben beginnt erst später”, das wäre mit “Menschenwürde ab Befruchtung” zumindest logisch kompatibel, “Vor der X. Woche Schwangerschaft ist das gar kein Mensch” würde damit aber brechen.