• einkorn
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    ·
    4 months ago

    Aha, und was kann der so? Beamte vorladen? Einsicht in interne Kommunikation und Beweise? Oder einfach nur darum bitten, dass man sich doch in Zukunft benehmen sollte?

    • Schmerzbold
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      ·
      edit-2
      4 months ago

      Hier der Gesetzgebungsvorgang samt Entwurf.

      edit: Habs nur überflogen.

      • Die/der Polizeibeauftragte kann von Polizisten Auskunft anfordern, die nicht verweigert werden kann (außer wie üblich falls selbst/Angehörige belastend oder Geheimhaltungsgründe)
      • kann Akteneinsicht ersuchen (ausgenommen Personalakten!?), es gilt § 29 VwVfG NRW (🤣@Absatz 2)
      • muss bei Kenntnis von Straftaten Anzeige erstatten, d.h. ermittelt nicht selbst.
      • bei anderen Angelegenheiten ist der Vorgang den zuständigen Stellen zuzuführen, nehme ich an?

      D.h. am Ende untersucht die Polizei sich doch wieder selbst.