• guemax
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    14 days ago

    “Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit – wir meinen: urheberrechtswidrig – direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein”

    So so. Können wir mit dieser Begründung auch OpenAI und Co. verklagen, die mit ihren Webscrapern urheberrechtswidrig die Programmiercodes von Webseiten verändern? Mal ehrlich: sogar das FBI empfiehlt den Einsatz von Ad-Blockern. Außerdem sollten wir die nützlichen Helfer lieber Malware-Blocker nennen, denn genau das ist Werbung heutzutage meist.