Die Regierung will juristische Risiken bei der Suche nach Sicherheitslücken reduzieren. Der eigentliche Hackerparagraf wird nicht geändert.

Srafbarkeit entscheidend. Beim Hacken ist künftig die Absicht für die Strafbarkeit entscheidend. Wer in positiver Absicht Computersysteme hackt, um Sicherheitslücken zu finden, soll sich künftig nicht mehr strafbar machen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am 4. November 2024 vorgestellt hat. Die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP setzt damit ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

  • Mia
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    18 days ago

    Das Überwinden von Zugangssicherungen soll nicht mehr strafbar sein, [,] wenn dies “zur Feststellung der Sicherheitslücke erforderlich ist.”

    Hier würde ich gerne mal von jemand mit Ahnung wissen, wie sowas überlicherweise vor Gericht ausgelegt wird.

    Wenn jetzt ein White Hat-Hacker eine Sicherheitslücke testet, aber das theoretisch nicht notwendig war, klingt das sehr danach als ob man trotzdem verurteilt werden könnte. Ich finde das bietet keine rechtliche Sicherheit.