Im Ringen um die richtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München ist eine neue Entscheidung gefallen: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt München abgelehnt. Damit werden Euro-5-Dieselfahrverbote in München wahrscheinlicher.
Soweit ich weiß fällt der Tempo-30-Aufhebungszwang wegen guter Luftwerte mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz weg. Solche Fälle sollte es also künftig nicht mehr geben.
Soweit ich weiß fällt der Tempo-30-Aufhebungszwang wegen guter Luftwerte mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz weg. Solche Fälle sollte es also künftig nicht mehr geben.