• federal reverse
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    17
    ·
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    2 days ago

    Eine nationale Vorschrift für die Beimischung von E-Kerosin müsse fallen, sie verlange von 2026 an Beimengungen, während das EU-weit erst 2030 gelte. Die deutsche Regelung stehe dem EU-Recht entgegen und sei „faktisch nicht erfüllbar“, da es noch nicht genug E-Kerosin gebe. „Mir fehlt die Fantasie, wo es bis 2026 herkommen soll“, sagt Bischof. Dennoch drohten Vertragsstrafen. „Die Fluggesellschaften und ihre Kunden werden dafür bestraft, dass etwas nicht genutzt wird, was es nicht gibt. Das ist absurd“, sagt er.

    Das ist genau mein Humor. Wenn es kein E-Kerosin gibt, bloß nicht darüber nachdenken, ob man es vielleicht produzieren könnte.

    • B0rax
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      4
      ·
      23 hours ago

      Wenn du nicht genug E-Kerosin hast, dann fliegst du halt weniger. Einfache Logik.

    • cows_are_underrated
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      9
      ·
      1 day ago

      Die deutsche Regelung stehe dem EU-Recht entgegen

      Nö, das ist schon rechtens so. Wir dürfen immer bessere Standards als die EU haben. Bloß nicht schlechter.

    • Kissaki
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      11
      ·
      2 days ago

      Der hat nicht verstanden wofür die “Strafe” ist.