tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • rumschlumpel
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    2 months ago

    Ich würde davon ausgehen, dass bei gut bezahlten Ingenieuren Fachkräftemangel besteht. Klar kann man irgendwelche anderen Ingenieure einstellen, aber haben die dann auch die gleichen fachspezifischen Qualifikationen?

    • vxx@lemmy.world
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      2 months ago

      Klingt logisch.

      Hätten wir keinen Fachkräftemangel würde es kein Problem darstellen, aber so.