tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • NotAnonymousAtAll
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    vor 2 Monaten

    Die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze ist an sich schon ein Skandal. Es gibt keinerlei vernünftige Begründung dafür, dass am oberen Ende der Einkommenskurve plötzlich das Solidarprinzip nicht mehr gelten soll.

    Und ja, Vermögensungleichheit ist aktuell ein größeres Problem als Einkommensungleichheit. Aber die Existenz eines größeren Übels sollte uns nicht davon abhalten ein kleineres abzustellen wenn das politisch durchsetzbar ist.