tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • B0rax
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    23
    arrow-down
    1
    ·
    2 months ago

    Mmm nicht das was man sich bei „höhere steuern für Besserverdienende“ gewünscht hat, aber naja. Immerhin etwas.