tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • geissi
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    ·
    2 months ago

    Grundsätzlich bin ich da jetzt nicht dagegen aber bringt das was?
    Also kommt da wirklich eine nennenswerte Entlastung für die Sozialversicherungssysteme bzw. die restlichen Beitragszahler raus?
    Kennt dazu jemand Zahlen?