• Successful_Try543
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    1 month ago

    Es bestand der Verdacht, dass die Person eine Schusswaffe einsetzt. Deshalb hat die Polizei die Tür aufgesprengt statt sie behutsam mit der Ramme zu öffnen und den Hund vorgeschickt, um nicht im Schussfeld zu stehen.
    Im konkreten Fall ging es “bloß” um das Antreten einer Ersatzfreiheitsstrafe, also um das Nicht-Begleichen einer Geldstrafe. WAZ