• Darukhnarn
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    8
    arrow-down
    2
    ·
    vor 1 Monat

    Ganz einfach: jeden der die Zertifizierung bekommt wegen Straftat/OWI drannehmen. Mal schauen wie lange sich das hält.

      • Saleh
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        5
        ·
        vor 1 Monat

        Die Zertifizierungstruppe und die Einzelhändler die drauf gepocht haben wegen Anstiftung mit drannehmen.

      • Darukhnarn
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        vor 1 Monat

        Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.

          • Darukhnarn
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            2
            ·
            vor 1 Monat

            Für Versuchstatbestände? Da würde ich den Beitritt zu der Zertifizierung bereits als Versuch der Tathandlung sehen…

    • cows_are_underrated
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      arrow-down
      1
      ·
      vor 1 Monat

      Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.

      • Darukhnarn
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        vor 1 Monat

        Um dir da mal eine. Dimension zu geben: in den Meisten FFH und Vogelschutzgrboeten schützen wir Tiere die dort zum Teil bereits ausgestorben sind, seit Jahrzehnten. Habitatsverschelchterungen für diese Arten sind trotzdem illegal. Die Handhabe ist also da.