• Darukhnarn
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    2 months ago

    Ganz einfach: jeden der die Zertifizierung bekommt wegen Straftat/OWI drannehmen. Mal schauen wie lange sich das hält.

      • Saleh
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        2 months ago

        Die Zertifizierungstruppe und die Einzelhändler die drauf gepocht haben wegen Anstiftung mit drannehmen.

      • Darukhnarn
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        2 months ago

        Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.

          • Darukhnarn
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            2 months ago

            Für Versuchstatbestände? Da würde ich den Beitritt zu der Zertifizierung bereits als Versuch der Tathandlung sehen…

    • cows_are_underrated
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      2 months ago

      Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.

      • Darukhnarn
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        2 months ago

        Um dir da mal eine. Dimension zu geben: in den Meisten FFH und Vogelschutzgrboeten schützen wir Tiere die dort zum Teil bereits ausgestorben sind, seit Jahrzehnten. Habitatsverschelchterungen für diese Arten sind trotzdem illegal. Die Handhabe ist also da.