Die “Freien Sachsen” haben zuletzt aufgrund gefälschter Wahlzettel bei der vergangenen Landtagswahl für Aufregung gesorgt.

Doch dieser Vorfall habe mit einem möglichen Verbotsverfahren nichts zu tun, wie “Bild” am Mittwoch berichtete.

Vielmehr gehe es darum, dass die Partei und ihre Mitglieder auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinwirken würden, also verfassungswidrig seien.

Das sächsische Innenministerium selbst äußerte sich bisher nicht.

Laut “Bild”-Informationen plane die sächsische Landesregierung einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Bei der Landtagswahl am 1. September erhielten die Freien Sachsen 2,2 Prozent der Stimmen.

  • volkerwirsing
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    2 months ago

    Die Begründung ist ja auch maximal irritierend - die eine Nazipartei ist dann zu klein, zu unbedeutend, aber natürlich dann trotzdem ein Sammelbecken und Vernetzungsort für gewalttätige Verfassungsfeinde und die andere Nazipartei hat dann 20% der Wählerstimmen und kann daher auch nicht verboten werden, weil zu groß.