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    6 months ago

    Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern.

    Das klingt schon verdächtig nach Hintertürchen. Es ist sicherlich nur noch eine Frage der Zeit, wann findige Logistik-Unternehmen sich auf einmal als “Handwerk” ausrichten, um dann die Maut entsprechend umgehen zu können. Die Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen würde ich tendenziell eher als “Logisitk” einordnen.