Die Polizei rief die Bürger zudem auf, in Onlinenetzwerken oder auf anderen Kanälen “keine Falschmeldungen zu verbreiten, insbesondere keinen Bezug zu einem Terroranschlag herzustellen”. Der Polizei würden hierzu derzeit “keine Erkenntnisse” vorliegen. Die Tatverdächtige sei polizeibekannt. Die Frau sei deutsche Staatsangehörige. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa gibt es Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Frau. Die Ermittlungen dauern an.

  • dubak
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    ·
    3 months ago

    Mir ist nicht klar, wieso das bereits in der Erstmeldung stehen soll. Man kann es gerne in der Pressemeldung nach der Aufklärung mit den restlichen Infos aufführen. Dann kommt noch die Frage, wieso bestimmte Information überhaupt erhoben wird und andere (wie Alkoholkonsum oder Mischbrauch) nicht.

    • gencha@lemm.ee
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      ·
      3 months ago

      Da stimme ich allerdings auch in allen Punkten zu. Man kann sich auch etwas Zeit lassen bis Informationen gesichert sind. Und den Punkt mit Alkohol finde ich auch sehr interessant. Den Gedanken hatte ich bisher noch gar nicht. Finde ich eigentlich auch extrem hilfreich zur Einordnung.