Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Reform des Arbeitszeitgesetzes und eine Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden gefordert. “Das Arbeitszeitgesetz ist aus der Zeit gefallen, Arbeitgeber wie Beschäftigte leiden darunter”, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Wir brauchen moderne Regeln, die den Schutz für Arbeitnehmer mit hoher Flexibilität verbinden”, fügte Spahn hinzu. “Beschäftigte können selbst am besten entscheiden, wie lange sie an einem Tag arbeiten wollen.”

Spahn fügte hinzu: “Ich selbst habe früher beim Kellnern auf Hochzeiten regelmäßig gegen die Tageshöchstarbeitszeit verstoßen.” Die Regelungen sei in vielen Jobs nicht praktikabel, zumal in Zeiten von mehr Homeoffice. “Mehr Freiheit würde helfen, Familienleben und Berufsalltag besser zusammenzubringen”, ergänzte der CDU-Politiker.

Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Die FDP fordert ebenfalls eine Abkehr vom klassischen Achtstundentag. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler argumentierte zuletzt, der Achtstundentag sei “ein fossiles Dogma aus einer Zeit, in der die Sorge vor Ausbeutung massiv war”. Doch die Zeiten hätten sich geändert. “Das Arbeitszeitgesetz kommt aus einer Welt, in der es kein Homeoffice gab. Kaum jemand hält dieses Acht-Stunden-Dogma in seinem Arbeitstag noch durch.”

Die FDP wendet sich innerhalb der Ampel-Koalition gegen Forderungen aus der SPD, eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich einzuführen. Ein flexibles Arbeitszeitgesetz würde eine Viertagewoche jedoch ermöglichen, sagte Köhler dem RND im Mai. “Eine Viertagewoche wäre bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit sicherlich in vielen Unternehmen möglich, wenn die tägliche Acht-Stunden-Schranke fällt.” Wenn dafür aber die Wochenarbeitszeit reduziert werden solle, sei dies in Zeiten des Fachkräftemangels der falsche Ansatz.

  • Saleh
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    19 days ago

    Landwirte sind entweder selbstständig, dann können sie ihre Arbeitszeit frei wählen, oder sie sind angestellt und der Eigentümer/Geschäftsführer hat die Verantwortung den Betrieb entsprechend zu organisieren.

    Und für die Erntehelfer, die im Sommer 12h und mehr arbeiten, gibt es sicher keinen vollen Lohnausgleich im Winter, wenn das Arbeitspensum entsprechend niedriger ist.