Das Urteil des VG Köln zur Unrecht­mäßig­keit der 5G-Frequenz­ver­gabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe einge­schlagen. Denn offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abge­laufen ist und welche zwie­lich­tige Rolle die Bundes­netz­agentur und die Bundes­regie­rung in dem ganzen Verga­bepro­zess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der “Erfül­lungs­gehilfe der Politik” gewesen sein.

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Rick­mann von Platen erhebt in dem Inter­view schwere Vorwürfe gegen die Bundes­netz­agentur und fordert einen radi­kalen Wandel der Behörde. Gegen­über dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von “unzu­läs­sigen Deals zwischen Bundes­netz­agentur, Bundes­regie­rung und Netz­betrei­bern”. Zum Mobil­funk­gipfel 2018 beim dama­ligen Bundesver­kehrs­minister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht einge­laden worden.

Bereits damals vermu­tete freenet, dass ein Deal ausge­han­delt werden sollte, bei dem Wett­bewerber wie freenet “nicht erwünscht waren”. Wie erst durch das Inter­view bekannt wurde, bean­tragte freenet damals Akten­ein­sicht und stellte einen Infor­mati­ons­frei­heits­antrag beim Verkehrs­minis­terium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.

Ein ehema­liger Vize­prä­sident der Bundes­netz­agentur soll freenet damals sehr laut­stark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausge­gan­gene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet “nie wieder etwas Gutes von der Bundes­netz­agentur zu erwarten”.

Auch inner­halb der Bundes­netz­agentur muss es damals ersten Beamten gedäm­mert haben, wie stark die Einfluss­nahme der Politik war. Ein Beamter der Bundes­netz­agentur muss einmal sicht­lich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den “Ausbau­popu­lismus” seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüt­tert von dem gewesen, was die dama­lige Leitung der Bundes­netz­agentur mit sich machen ließ.

Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Aukti­ons­bedin­gungen wurde: Die Netz­betreiber machen Ausbau­zusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wett­bewer­bern wie freenet und damit eben keine Diensteanbie­ter­ver­pflich­tung. Und das muss den Beamten der Bundes­netz­agentur so scho­ckiert haben - weil nämlich die Förde­rung des Wett­bewerbs zu den expli­ziten Aufgaben der BNetzA gehört.

Damit stellt sich die Frage, ob die BNetzA einem derar­tigen - auf Druck der Politik zustande gekom­menen - Deal über­haupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kern­auf­gaben verstößt. Rick­mann von Platen nennt solche Deals gegen­über dem Blatt als Grund dafür, “dass Deutsch­land für Unter­nehmen und Verbrau­cher noch immer ein sehr teures Mobil­funk­land ist”.

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